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Sitzungskalender und Ratsdokumente
öffentliche Termine und Dokumente
Anträge im Bezirksbeirat
Im Gegensatz zum Gemeinderat bzw. den Stadträten haben die Mitglieder bzw. Gruppierungen der Bezirksbeiräte KEIN Recht, Eil-
Im Gegensatz zum Gemeinderat bzw. den Stadträten haben die einzelnen Mitglieder des Bezirksbeirats kein Recht, Anträge oder Anfragen an die Verwaltung zu stellen. Die GOB kennt nur den Bezirksbeirat als Gesamtgremium. Somit erlangen Anträge und Anfragen ihre rechtliche Wirksamkeit erst durch mehrheitlichen Beschluss.
Diese Anträge bzw. Anfragen müssen öffentlich bekannt gegeben sein. Das Organ zur öffentlichen Bekanntmachung ist das Amtsblatt der Stadt Stuttgart.
Redaktionsschluss hierfür ist 11 Tage vor der Sitzung (donnerstags). In Ausnahmefällen kann am Freitag 10 Tage vor der Sitzung noch eine
geänderte Tagesordnung eingebracht werden.
Anträge bzw. Anfragen, die nicht öffentlich bekannt gemacht sind, sind unwirksam. Vor allem Anträge oder Anfragen, die während der Sitzung gestellt werden.
Es besteht lediglich die Möglichkeit, reine Prüfaufträge an die Verwaltung zu richten und ohne öffentliche Bekanntmachung in der Sitzung zu beschließen.
Beispiel 1: "Der Bezirksbeirat Nord bittet die Verwaltung .... zu prüfen." Dies wäre ein reiner Prüfauftrag.
Beispiel 2: "Der Bezirksbeirat Nord bittet die Verwaltung ... zu prüfen und in der nächsten Sitzung ... zu berichten. Dies ist kein reiner Prüfauftrag.
Zuschüsse
der Bezirksbeirat verfügt über ein Budget von Euro pro Jahr für Zuschüsse zu Veranstaltungen im Bezirk
Stadtentwicklungspauschale (STEP)
Arbeitspapier 10 Jahre Stadtentwicklungspauschale
für alle 23 Stadtbezirke betrug die STEP 1 650 000 Euro im Jahr 2015
Nord stehen 300 000 Euro pro Doppelhaushalt zur Verfügung (Aufstockung auf 600 000 Euro denkbar)
Steuerfreigrenzen bei Entschädigungen an ehrenamtliche Mandatsträger